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Herzlich Willkommen

auf der Webseite des Regionalverbandes der Gartenfreunde Quedlinburg e.V.

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Sie möchten einen Kleingarten pachten?

Freie Parzellen werden von den jeweiligen Vereinsvorständen unserer Mitgliedsvereine vergeben.
 

Unsere Mitgliedsvereine:

Unsere Geschäftsstelle:

06484 Quedlinburg, Pölkenstraße 49

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Haben Sie Fragen dann nutzen Sie bitte unsere Sprechzeiten in der Geschäftsstelle:

Dienstag:                          9:00 Uhr - 12:00 Uhr

Mittwoch:            14:00 Uhr - 17:00 Uhr

oder nach telefonischer Terminvereinbarung unter 03946 4431

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Kleingärtner werden?

Viele Fragen - hier gibt es Antworten!

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Ist ein Kleingarten etwas für mich?

Als Erstes sollten Sie sich folgende Fragen beantworten:

  1. Habe ich Lust, im Garten zu arbeiten?

  2. Will ich auch regelmäßig Ernteerträge aus meinem Garten erzielen?

  3. Reicht meine Freizeit für die Anforderungen, die der Garten stellt, aus?

  4. Werden mein Partner, meine Kinder gerne mitmachen?

  5. Kann ich mich in einen Verein integrieren?

  6. Bin ich bereit, aktiv am Vereinsleben teilzunehmen?

Alle 6 Fragen mit "ja" beantwortet? Wunderbar!!! Dann könnte ein Kleingarten zu Ihnen passen.

2

Kleingärtnerische Nutzung -
Was heißt das?

Alle Kleingärten unterliegen den Bestimmungen des Bundeskleingartengesetzes. Das bedeutet, dass Ihr neuer Kleingarten weder eine reine Grillstation, noch eine Parkanlage oder ausschließlich ein riesiger Kinderspielplatz sein darf.


Im Rahmen der klein-gärtnerischen Nutzung ist die angepachtete Gartenfläche sowohl für Obst-, und Gemüse-anbau für den Eigenbedarf, als auch für die sonstige gärtnerische Nutzung in all Ihrer Vielfalt, aber auch zur Erholung zu nutzen.


Die richtige Mischung macht es!
Keine Bange, es ist noch kein Meistergärtner vom Himmel gefallen. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich einfach an den Vorstand oder den zuständigen Gartenfachberater Ihres 

Kleingärtnervereins.

3

Welche Kosten erwarten mich?

Der Neu-Kleingärtner muss die auf der Parzelle rechtmäßig errichteten Baulichkeiten, Außenanlagen und den Aufwuchs vom Vorpächter erwerben. Die Höhe des Übernahmepreises wird von unabhängigen Wertermittlern errechnet. Außerdem sind ggf. noch Aufnahme- und Umschreibgebühren zu be-zahlen. Einzelheiten hierzu erfragen Sie beim Vorstand Ihrer ausgewählten Kleingartenanlage. Neben diesen einmaligen Kosten, fallen natürlich auch jährlich wiederkehrende Kosten wie Pacht, Pachtnebenkosten,

Mitgliedsbeiträge, ggf. Pflicht-versicherungsbeiträge (Unfall, Rechtschutz, und Haftpflicht) und Umlagen an. Hinzu kommen noch Kosten für die Strom-und Wasserversorgung (sofern vorhanden). Da diese Beiträge und Kosten in jedem Klein-gärtnerverein unterschiedlich sind und die Verbrauchskosten von Strom und Wasser anhand des individuellen Bedarfs be-rechnet werden, können wir hier keine konkrete Aussage treffen. Bitte erkundigen Sie sich bei dem Vorstand des jeweiligen Kleingärtnervereins.

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Kleingartenanlagen- Ohne Regeln geht es nicht!

Bitte beachten Sie die erheblichen Unterschiede zwischen einem Hausgarten und einem Garten in einer Kleingartenanlage. Hier wie da können Sie ihre eigenen Gestaltungsideen verwirklichen. In Kleingärtnervereinen gibt es jedoch Regeln, die den gärtnerischen Freiraum dort begrenzen, wo Natur und Umweltschutz sowie das Bundeskleingartengesetz, es erfordern, z.B. in der Begrenzung der Laubengröße und der Art und Größe von Gehölzen welche angepflanzt werden dürfen. Als Kleingärtner ist man zudem nicht nur Besitzer eines Gartens, sondern auch Teil einer Gemeinschaft.

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Der Garten endet nicht an der eigenen Gartentür. Jeder sollte seine Mitgliedschaft im Verein aktiv wahrnehmen.

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Das bedeutet:

  • Gute Nachbarschaft mit anderen Vereinsmitgliedern / Pächtern pflegen und gegenseitig Rücksicht nehmen

  • Den Verein mitgestalten, z.B. durch Teilnahme an den Mitgliederversammlungen und Vereinsveranstaltungen

  • Teilnahme an der Gemein-schaftsarbeit, z.B. bei der Pflege von Wegen und Gemeinschaftsflächen in der Kleingartenanlage

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